Allgemeine Geschäftsbedinungen

1. Die Betreuung umfasst das Spazierengehen mit dem Hund, zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden (Gruppenhaltung) und/oder den Aufenthalt in der Wohnung des Sitters.
 
 
2. Der Hund wird vom Sitter unter Beachtung der geltenden Tierschutzbestimmungen betreut.
 
 
3. Hält der Sitter aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Hundes, ist der Sitter bevollmächtigt, den Hund namens und im Auftrag des  Halters unverzüglich einem Tierarzt vorzustellen. Der Halter verpflichtet sich, die dadurch entstehenden  Kosten einschließlich Tiertransport und Nebenkosten zu tragen und den Sitter von Ansprüchen Dritter  freizuhalten.
 
 
4. Für Schäden, welche der Hund einem Dritten in der in § 833 BGB bezeichneten Weise zufügt, haftet ebenfalls der Tierhalter, außer wenn der Sitter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
 
 
5. Der Hund wird in Gruppenhaltung betreut und dabei können  Auseinandersetzungen zwischen den Hunden untereinander  vorkommen.  Der Sitter haftet für keinerlei Schäden, die der Hund aufgrund solcher Auseinandersetzungen erleiden könnte.
 
 
6. Die Haftung bei Erkrankung, Verletzung oder Todesfall des Hundes ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches  Verhalten des Sitters begrenzt.
 
 
7. Der Sitter haftet nicht für Schäden an persönlichen Gegenständen des Tierhalters, welche während der Zeit der Betreuung mitgegeben werden (Kissen, Leinen, Spielzeug, etc.).
 
 
8. Der Sitter haftet nicht für Schäden/Beschmutzungen in der Wohnung des Tierhalters, die vom eigenen Hund verursacht wurden.
 
 
9. Falls der Hund bei sorgfältiger Betreuung dennoch entweicht und trotz aller Bemühungen nicht aufgefunden wird, ist eine Haftung des Sitters ausgeschlossen.
 
 
10. Der Hundehalter ist verpflichtet alle Besonderheiten (Verhaltensauffälligkeiten, Futtervorschriften, Krankheiten, etc.) in der Hundehaltererklärung  aufzuführen. Sollten sich diese Umstände verändern, ist die Veränderung dem Sitter vor der nächsten Betreuung mitzuteilen. Sollte sich herausstellen, dass Angaben versäumt wurden oder unzutreffend sind, kann die Durchführung der Hundebetreuung sofort abgebrochen werden. Der Hundehalter ist dann verpflichtet seinen Hund unverzüglich nach Aufforderung des Sitters an Ort und Stelle auf eigene Kosten abzuholen. Das vereinbarte Betreuungsgeld ist sofort fällig und in voller Höhe zu leisten.
 
 
11. Die Kosten der Betreuung sind bei Abholung oder bei Bringen des Hundes fällig und richten sich nach der aktuellen gültigen Preisliste. Futter und sonstige Verpflegung sind in den Betreuungskosten nicht  enthalten und vom Hundehalter zu stellen.
 
 
12. Der Auftrag einer Tagesbetreuung und Halbtagsbetreuung ist mindestens 24 Stunden vor Beginn der Betreuung zu stornieren. Der Auftrag einer Urlaubsbetreuung mindestens fünf Tage vor Beginn der Betreuung.  Bei Nichteinhaltung dieser Fristen steht dem Sitter das Recht auf eine Ausfallsvergütung i.H.v. 70% (bei Tages- und Halbtagesbetreuung) und 50% (bei Urlaubsbetreuung) des ursprünglichen Betreuungspreises zu.
 
AGBS Ergänzung ab 2020
13. Urlaubstage und sonstige Fehltage des Hundes müssen mir spätestens 7 Tage vor Anfang des Monats mitgeteilt  werden. Werden mir die Fehltage später oder gar nicht mitgeteilt, dann werden die fest gebuchten Tage voll berechnet.
 
14. Der Hund darf für bis zu 8 Wochen pro Jahr urlaubsbedingt fehlen. Bei längeren Urlaubszeiten werden die fest gebuchten Tage in den Wochen die über die 8 Wochen hinausgehen voll berechnet. Ausnahmen von dieser Regel können vereinbart werden wenn die Urlaubstage für das Jahr frühzeitig feststehen und mir bis spätestens Ende Februar mitgeteilt werden.
 
15. Wenn die Regelungen 1.) und 2.) nicht eingehalten werden können, kann ich für Ihren Hund keinen festen Platz in der Hundegruppe verbindlich freihalten. Die Regelung dass ein gebuchter Spaziergang mindestens 24 Stunden vor dem Spaziergang abgesagt werden muss gilt weiterhin.
 
16. Fest gebuchte Tage während Krankheit und Läufigkeit werden für bis zu zwei Wochen zur Hälfte berechnet. Danach wird nichts mehr berechnet bis der Hund wieder gesund ist oder nicht mehr läufig ist.